Führungskräfte arbeiten zu viel: Unterlassungsanspruch des Betriebsrates
Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Regeln einer Betriebsvereinbarung, kann der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Das gilt nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln auch, wenn es um die Überschreitung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Führungskräften geht. Ein Einzelhandelsunternehmen hatte mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, laut der die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Filialleiter und Abteilungsleiter […]