ULA-Stellungnahme: Referentenentwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)
Die ULA ist die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände. Sie vertritt die politischen Interessen der Führungskräfte gegenüber Regierung und Parlament sowohl in Berlin als auch in Brüssel. Mit siebzehn Mitgliedsverbänden bildet sie den größten Zusammenschluss von Führungskräften in Deutschland. Die ULA ist Mitglied in der CEC – European Managers, dem europäischen Dachverband für Führungskräfte mit rund einer Million Mitgliedern.
Zusammenfassende Bewertung
Die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände ULA sieht in dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. November 2019 zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (BAV). Das Ziel, eine zusätzliche Sicherungslinie für Betriebsrenten im Rahmen des Durchführungsweges Pensionskasse einzuführen, wird ausdrücklich begrüßt.
Begründung
In Deutschland wird die Altersvorsorge durch das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rentenversicherung (DRV), betrieblicher Altersversorgung (BAV) und privater Vorsorge (PV) gewährleistet. Deren Nebeneinander hat sich grundsätzlich bewährt, da die drei Säulen jeweils unterschiedlich auf demographische und wirtschaftliche Entwicklungen reagieren.
Die kapitalgedeckte Altersversorgung der BAV trägt zur Kompensation fehlender generativer Leistungen der Erwerbstätigen seit Ende der 1960er Jahre bei und ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung. Vor dem Hintergrund, dass die DRV nur einen gedeckelten Baustein der Altersvorsorge darstellt, kann nur eine zukunftssichere Ausgestaltung aller drei Altersversorgungs-Säulen sowie eine umfassende Aufklärung über deren Zusammenwirken gerade die junge Generation zur erforderlichen Vorsorge bewegen.
Aufgrund unsicherer konjunktureller Aussichten und einem langanhaltenden Niedrigzinsumfeld erscheint eine Aufsicht der Pensionskassen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die die gesetzlichen Anlagevorschriften nicht mehr alleiniger Garant für deren gesunde Entwicklung. Weitere Leistungskürzungen durch die Pensionskassen sind nicht auszuschließen.
Die ULA begrüßt daher das Vorhaben, eine neue zusätzliche Sicherungslinie für Betriebsrenten einzuführen, die über Pensionskassen durchgeführt werden. Künftig soll der Pensions-Sicherungs-
Verein (PSV) einstehen, wenn eine Pensionskasse ihre Leistungen kürzt und wegen Insolvenz auch der Arbeitgeber als Schuldner ausfällt. Eine solche Absicherung der BAV hält die ULA für unverzichtbar.
Die Neuregelung ist überfällig und beendet einen Zustand, bei dem das gesamte Erfüllungsrisiko auf die Arbeitnehmer und Rentner übertragen wird. Diese Absicherung des Lebensabends ist eine der zentralen Forderungen der Bürger an die Politik. Das Vertrauen hierauf ist mit ausschlaggebend für die Akzeptanz unseres politischen und gesellschaftlichen Systems sowie der Sozialen Marktwirtschaft. Die Ausdehnung des Schutzes durch den PSV auf den Durchführungsweg Pensionskasse leistet einen wichtigen Beitrag, um Akzeptanz und Vertrauen in das Rentensystem gerade bei der Mitte der Gesellschaft zu stärken.
Die ULA-Stellungnahme als PDF-Download finden Sie hier.