Steuertipp: wichtige Steueränderungen ab 2020
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Änderungen, die sich auf den Alltag der Bürger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.
Grundfreibetrag wird erhöht
Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2020 9.408 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare: 18.816 Euro). Als Ausgleich der in den letzten Jahren entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,95 Prozent angehoben. Das entspricht der (geschätzten) Inflationsrate des Jahres 2019 und führt ab 2020 zu einer zusätzlichen Steuerentlastung. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.
Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
Ehegatten und Lebenspartner können bisher einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Ein zweiter Wechsel ist ausnahmsweise möglich, wenn ein Ehegatte verstirbt, bei einer dauerhaften Trennung oder wenn ein Ehepartner arbeitslos wird beziehungsweise nach einer Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnimmt. Ab dem 1. Januar 2020 können Ehepartner und Lebenspartner die Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr wechseln – wenn eine der eben genannten Voraussetzungen dafür vorliegt.
Steuererklärung: Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag und Fristverlängerung
Wenn eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Wird eine Steuer nicht pünktlich bezahlt, setzt das Finanzamt (nach einer Schonfrist von drei Tagen) Säumniszuschläge fest: Ein Prozent des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis, wobei auf 50 Euro abgerundet wird. Diese Zuschläge werden ab 2020 automatisiert festgesetzt. Auch Anträge auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung werden ab 2020 automatisiert angeordnet beziehungsweise beschieden.
Unterhaltshöchstbetrag
Entsprechend der Änderung beim Grundfreibetrag erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag ab 2020. Er beträgt dann 9.408 Euro. Durch die Erhöhung können auch höhere Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Mehr Geld für Eltern
Das Kindergeld steigt nicht, aber die Kinderfreibeträge fallen ab 2020 mit insgesamt 7.812 Euro etwas höher aus, da der sächliche Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 2.586 Euro pro Kind und Elternteil angehoben wird (zusammen also 5.172 Euro). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird nicht erhöht und beträgt unverändert 1.320 Euro pro Kind und Elternteil (zusammen also 2.640 Euro).
Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Kinder
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das eigene Kind, die von den Erziehungsberechtigten wirtschaftlich in Form von Bar- oder Sachunterhalt getragen werden, können künftig bei diesen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind selbst überhaupt Einnahmen hat und wie hoch diese gegebenenfalls sind. Was gleich bleibt: Die Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes können insgesamt nur einmal als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden – entweder nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz bei den Eltern oder nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz beim Kind.
Elternunterhalt: Unterhaltspflicht erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen
Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Das Gesetz enthält eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermuten, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen – dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.
TIPP: Auf Steuertipps.de finden Sie eine fünfteilige Serie zu den Steueränderungen ab 2020.
Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.