ULA-Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Digitale Betriebsratsarbeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt umfassend ermöglichen
Der deutsche Führungskräfteverband ULA ist die Stimme für Leistung und Verantwortung. Die ULA vertritt die politischen Interessen der Führungskräfte gegenüber Regierung und Parlament sowohl in Berlin als auch in Brüssel. Mit siebzehn Mitgliedsverbänden bildet sie den größten Zusammenschluss von Führungskräften in Deutschland. Die ULA ist Gründungsmitglied in der CEC – European Managers, dem von der EU-Kommission als Sozialpartner anerkannten europäischen Dachverband für Führungskräfte, der rund eine Million Mitglieder aus 15 Ländern vertritt.
1. Zusammenfassende Bewertung
Die ULA sieht in dem Antrag der Unionsfraktion einen wichtigen Beitrag, die Mitbestimmung zukunftsfest auszugestalten. Die leitenden Angestellten stehen als Partner bereit, das im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vereinbarte Pilotprojekt für Online-Wahlen im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung zu den nächsten Wahlen 2026 umzusetzen. Die ULA ruft daher die Parteien auf, durch Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag den Weg frei zu machen.
2. Begründung
Die ULA sieht in der Mitbestimmung einen entscheidenden Faktor für den Erfolg des Wirtschaftsstandortes Deutschland gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und unterstützt daher die grundsätzliche Zielsetzung derjenigen im Bundestag vertretenen Parteien, die die Arbeit der Mitbestimmungsgremien mithilfe digitaler Technik erleichtern wollen.
Die Stellungnahme der ULA beschränkt sich im Wesentlichen auf die für Führungskräfte relevanten Vorschläge. Mit Blick auf die erfolgreiche und seit Jahrzehnten etablierte Einbindung der leitenden Angestellten in die betriebliche Mitbestimmung über die Sprecherausschüsse regen wir an, nicht allein von „digitaler Betriebsratsarbeit“ zu sprechen, sondern „digitale Arbeitnehmervertretung“ umfassend zu ermöglichen.
Als Dachverband der Führungskräfte setzt sich die ULA dafür ein, die Chancen der Digitalisierung für die Arbeit der Arbeitnehmervertreter aber auch die Möglichkeit zu Online-Wahlen, dort wo es sinnvoll ist, gewinnbringend zu nutzen. Dies gilt umso mehr für die Mitbestimmung der leitenden Angestellten.
Die ULA als politische Stimme der Führungskräfte in Deutschland sieht sich als Partner in der deutschen Mitbestimmungslandschaft. Zur Betriebsverfassung zählen seit mehr als 30 Jahren auch die parallel zu den Betriebsräten gewählten Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten. Mittels des Sprecherausschussgesetzes als wichtiger Teil der Mitbestimmung ist es dabei gelungen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den oberen Führungsebenen großer Unternehmen in das System der kollektiven Interessenvertretung und in den sozialen Dialog einzubeziehen. Denn wer selbst im System der kollektiven Interessenvertretung seinen Platz hat, hat auch mehr Verständnis für die Mitbestimmungsrechte der mitarbeitenden Personen im Team.
3. Eindeutige Datenlage: Überwältigende Mehrheit von Führungskräften fordert digitale Wahlen
Anders als bei Betriebsratswahlen ermöglicht das Sprecherausschussgesetz die Wahl von Unternehmenssprecherausschüssen. Bei einer konsequenten Umsetzung einer Urnenwahl bedeutet dies gerade für Unternehmen, die viele bundesweit verteilte Betriebe haben, einen enormen Aufwand für die Umsetzung der Urnenwahl in den Betrieben. Zwar ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Briefwahl in sogenannten Nebenbetrieben möglich, allerdings wird die teilweise Durchführung der Sprecherausschusswahl mittels schriftlicher Stimmabgabe von den leitenden Angestellten als aufwändig und nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Die ULA hat zum Jahreswechsel 2022/23 Sprecherausschüsse großer Unternehmen in Deutschland zu ihren Wünschen hinsichtlich digitaler Wahlen befragt. 95 Prozent der Befragten haben den eindeutigen Wunsch der Führungskräfte zum Ausdruck gebracht, den Präsenzaufwand für Wahlen nach dem Sprecherausschussgesetz durch eine digitale Option zu reduzieren. Dafür spricht auch die bereits schon jetzt praktizierte Durchführung der Sprecherausschuss-Wahlen zu 86 Prozent durch Briefwahl und nur zu 14 Prozent durch Urnenwahl. Dies zeigt, dass die Gruppe der leitenden Angestellten für Distanzwahlen sehr offen ist. Eine Online Wahl ist mit der Briefwahl vergleichbar; es wird lediglich ein modernerer Kommunikationskanal genutzt. Auch aus diesen Gründen erscheint die Gruppe der leitenden Angestellten besonders geeignet für das im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition fest vereinbarte Pilotprojekt zur Durchführung der Gremienwahlen im Wege des Onlineverfahrens.
Die ULA wirbt dafür, Chancen der Digitalisierung noch konsequenter zur Stärkung der Mitbestimmung zu nutzen. Hierzu sollte der im Koalitionsvertrag vorgesehene Pilot mit den Sprecherausschuss-Wahlen gestartet werden. Es gibt bereits sichere und bei anderen bundesweiten Wahlen, die als Distanzwahlen durchgeführt wurden, ausreichend erprobte Software. Vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Lösungen gewährleisten die Einhaltung der hohen Anforderungen an allgemeine Wahlen sowie einen angemessenen Schutz vor Manipulationen und hohe Sicherheit. Von daher gilt es jetzt – als zusätzliche Option – die Mitbestimmung zu digitalisieren und somit modernen Bedürfnissen anzupassen. Die bei Sprecherausschuss-Wahlen gemachten Online-Erfahrungen könnten künftig auch im Rahmen von Betriebsratswahlen genutzt und übertragen werden.