Gemeinsame Pressemitteilung von: BPW Germany e.V. | Journalistinnenbund | Pro Quote Medien | Pro Quote Regie zum Thema Lohngerechtigkeit

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Mehrere Frauenverbände haben das Abweisen der Klage auf Lohngerechtigkeit der ZDF-Journalistin Birte Meier als falsches Signal kritisiert. Das Berliner Arbeitsgericht hatte am Mittwoch entschieden, die Klage der „Frontal 21“-Reporterin nicht weiter zu verfolgen bzw. das Urteil gefällt, die Klage abzuweisen.

Die preisgekrönte TV-Macherin Birte Meier sah sich im Vergleich zu männlichen Kollegen deutlich schlechter bezahlt und war dagegen vor dem Arbeitsgericht vorgegangen.

„Schade, dass die Klage auf Diskriminierung abgewiesen wurde“, sagte Rebecca Beerheide, Vorsitzende des Journalistinnenbundes. „Allerdings ist und bleibt der unerklärliche Lohnunterschied aus unserer Sicht eine Diskriminierung von Frauen, die es im Allgemeinen im Jahr 2017 in Deutschland nicht mehr geben sollte.“

Hierzu sagte Uta Zech, Präsidentin Business and Professional Women BPW Germany „Es ist höchste Zeit, dass geltendes europäisches Recht in Bezug auf gleiche Bezahlung für Frauen und Männer vor deutschen Gerichten angewendet wird. Die Behauptung, die Ungleichheit liege am individuellen Verhandlungsgeschick von Frauen, hat die Ursachenforschung zum Equal Pay Day widerlegt. Hut ab vor dem Mut von Birte Meier! Sie verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung.“

Maren Weber, Vorsitzende von ProQuote Medien, bemängelte ganz grundsätzlich eine rückwärtsgewandte Haltung bei dem öffentlich-rechtlichen Sender aus Mainz: „Wir können nur hoffen, dass sich das ZDF hier moderner verhalten hat als bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen“, sagte sie.

Denn wer sich beim ZDF genauer umschaue, der stelle fest: „In den Leitungspositionen sitzen dort vor allem Männer.“

Die Organisation ProQuote Regie, die sich für mehr Frauen als Regisseurinnen einsetzt, warnte vor einer womöglich abschreckenden Wirkung der Entscheidung: „Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, hat Birte Meier mit ihrem Mut ein Zeichen für die Gleichstellung gesetzt. Bleibt zu hoffen, dass sich andere Frauen nicht davon entmutigen lassen, vor Gericht zu ziehen, wenn sie eine Diskriminierung vermuten,“ sagte die Vorsitzende Barbara Rohm.

Die Klägerin, ZDF-Reporterin Birte Meier (45), die für das TV-Magazin „Frontal 21“ investigative Themen recherchiert, hatte im Gespräch mit Kollegen erfahren, dass sie deutlich weniger verdient als männliche Kollegen. Das hatte sie zunächst lange intern zu ändern versucht. Dann war sie unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dagegen mit dem Vorwurf der Diskriminierung in Berlin vor Gericht gezogen.

Der Journalistinnenbund hatte schon vor der Entscheidung alle Kolleginnen zur Solidarität mit Birte Meier aufgerufen. Der Frauenverband unterstützt den Gesetzentwurf von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) für mehr Transparenz bei den Lohnunterschieden von Frauen und Männern. „Es geht um nichts Geringeres als um Lohngerechtigkeit“, mahnte der Journalistinnenbund. Mit Blick darauf, dass das Zweite Deutsche Fernsehen Birte Meier vor der Entscheidung einen Vergleich angeboten hatte, wenn sie dafür das Haus verlasse, sprach der Verband von einer Einschüchterung anderer Kolleginnen, die ebenfalls ihr Recht einfordern wollten.