Sozialwahlen 2017: Aufruf zur Wahlteilnahme
Die ULA ruft alle Mitglieder der ULA-Mitgliedsverbände dazu auf, an den diesjährigen Sozialwahlen teilzunehmen.
Anders als in früheren Jahren tritt die ULA seit Jahren nicht mehr mit eigenen Kandidaten an. Eine Ursache hierfür sind die hohen wahlrechtlichen Hürden für kleinere Arbeitnehmerorganisationen.
Sie hält aber die soziale Selbstverwaltung für eine sinnvolle Einrichtung. Diese ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen eine eigenverantwortliche organisatorische Steuerung der Sozialversicherungsträger. Als „Parlamente der Versicherten“ bestimmen die nach den Sozialwahlen gebildeten Verwaltungsräte unter anderem über die Haushalte und nehmen die typischen Kontrollrechte eines internen Aufsichtsorgans wahr.
Die selbstverwaltete Sozialversicherung steht so auch in politischer Hinsicht für einen Mittelweg zwischen einer privaten und einer rein staatlich organisierten sozialen Sicherung. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt den politischen Rückhalt eines Systems, das in Deutschland traditionell stark durch das Äquivalenzprinzip geprägt ist, also dessen Leistungen eng an die Höhe der zuvor gezahlten Beiträgen gekoppelt sind.
Die ULA empfiehlt, die Selbstdarstellungen der zur Wahl antretenden Organisationen aufmerksam zu lesen und eine Liste zu wählen, die sich zu diesen tragenden Prinzipien in sichtbarer Weise bekennt.