Hängepartie beim Entgelttransparenzgesetz
Nach einer kontrovers verlaufenden Anhörung Anfang März im Familienausschuss hat der Deutsche Bundestag Ende März das lange Zeit innerhalb der Großen Koalition umstrittene Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Ende 2016 hatte die Führungskräftevereinigung ULA mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf bereits zu einer Klarstellung beigetragen.
Sie betrifft den Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer, die eine Gehaltsdiskriminierung vermuten. Demnach ist der Betriebsrat erster Ansprechpartner für Anfragen nichtleitender Arbeitnehmer. Leitende Angestellte wenden sich direkt an ihren Arbeitgeber. Im Familienausschuss bezeichnete Henrike von Platen, Vertreterin des Equal Pay Day Forums und ehemalige Vorsitzende des ULA-Mitgliedsverbands BPW Germany, den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung. Fehlende Transparenz sei eine maßgebliche Ursache für Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen. Mittelbare und strukturelle Benachteiligungen für Frauen stünden einer Schließung der Lohnlücke aber weiter entgegen. Die Vertreterin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte hingegen bürokratische Lasten für die Unternehmen. Die Unternehmen würden mit neuen Auskunftsansprüchen sowie Prüf- und Berichtspflichten belastet. Die Prüfverfahren seien zwar nicht verpflichtend. Wer aber der Aufforderung Folge leisten wolle, müsse sich weiterhin an zu strikte Vorgaben halten und könne noch zu wenig betriebsindividuell agieren. Sicher ist also: Das richtige Maß an Transparenz bleibt umstritten – innerhalb und außerhalb des Bundestags.
.