Führungskräfte von Mitbestimmung überzeugt
Führungskräfte schätzen die innerbetriebliche Demokratie: Sie bewerten die Interessenvertretung durch Betriebsräte und Sprecherausschüsse positiv und wünschen sich deren Stärkung. Dies sind die Kernergebnisse einer Manager-Monitor-Umfrage im Vorfeld des Wahljahres 2018.
Die Umfrageteilnehmer stammen nahezu alle aus Unternehmen mit betrieblichen Mitbestimmungsgremien. Bei 89 Prozent gibt es einen Betriebsrat und bei 75 Prozent einen Sprecherausschuss der leitenden Angestellten. Personalvertretungsgremien des öffentlichen Dienstes oder andere Vertretungsformen auf nicht gesetzlicher Grundlage werden von jeweils fünf Prozent vermeldet. Aus komplett mitbestimmungsfreien Unternehmen stammen nur sechs Prozent der Befragten. Die hohen Werte sind nicht überraschend. Die Geschichte der ULA und ihrer Verbände ist aufs engste mit Mitbestimmungsfragen verknüpft, insbesondere mit der Etablierung des Sprecherausschussgesetzes, einem Ziel, das 1988 erreicht wurde – 37 Jahre nach Gründung der ULA im Jahr 1951 als politischer Dachverband.
Beim Thema Mitbestimmung ist der Fokus der ULA aber breiter geworden, da in der Mitgliedschaft in den letzten Jahren auch der Anteil der Führungskräfte ohne den Status des leitenden Angestellten gewachsen ist, also von Führungskräften, die im nächsten Jahr bei den Betriebsratswahlen aktiv und passiv wahlberechtigt sein werden. Dies spiegelt sich auch in der Struktur der Umfrageteilnehmer wieder: Der Anteil der leitenden Angestellten lag bei 54 Prozent, bei nichtleitenden Angestellten betrug er 46 Prozent.
Wahlbeteiligung Indikator für Zufriedenheit
Traditionell ist in den Unternehmen die Wahlbeteiligung ein wichtiger Indikator für die Akzeptanz der betrieblichen Mitbestimmung und für die spätere Durchsetzungskraft der gewählten Vertreter. Hier stimmen die Umfrageergebnisse ermutigend: Leitende und nichtleitende Angestellte wollen zu jeweils 73 Prozent „mit Sicherheit“ und zu acht Prozent „vermutlich“ an den Wahlen teilnehmen. Bei den leitenden Angestellten ist dies sicherlich auch das Ergebnis der Arbeit der gewählten Vertreter in der zu Ende gehenden Amtsperiode. Mit ihr sind insbesondere die leitenden Angestellten sehr zufrieden.
Das höhere Zufriedenheitsniveau unter Leitenden überrascht nicht, da der Organisationsgrad der ULA-Verbände unter Sprecherausschussmitgliedern traditionell sehr hoch ist. Hier ist es den Gewählten möglich, die Akzente bei der Interessenvertretung eigenständig zu setzen. Im Bereich der Betriebsratsarbeit, wo Führungskräfteverbände wie der VAA in der Chemiebranche ebenfalls erfolgreich engagieren, erreichen Listen mit Führungskräften beziehungsweise außertariflichen Angestellten zumeist die Position starker Minderheitenfraktionen.
Mitbestimmungsrechte (bei Betriebsräten) sowie Mitwirkungs- und Beratungsrechte der Interessenvertretungsgremien betreffen eine breite Palette von Themen. Die wichtigsten davon wurden in der Umfrage zur Bewertung gestellt. Das Ergebnis: Leitende Angestellte und nichtleitende Führungskräfte halten den gesamten Katalog der Mitwirkungsrechte für sehr wichtig oder wichtig. Bei den meisten Punkten ergeben sich nur sehr geringe – und nicht interpretierbare – Unterschiede in den Bewertungen zwischen leitenden und nichtleitenden Angestellten.
An der Spitze der Punkte, bei denen eine wirksame betriebliche Interessenvertretung gewünscht wird, stehen die „allgemeinen Entlohnungsgrundsätze“ und die „Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung“. Das Thema Betriebsrente ist die einzige Antwortkategorie, bei der es in der obersten Antwortkategorie statistisch signifikante Unterschiede gab: 81 Prozent der Umfrageteilnehmer mit dem Status des leitenden Angestellten sehen dieses Thema als „sehr wichtig“ an, aber nur 62 Prozent der Befragten ohne diesen Status.
Von mindestens 75 Prozent der Befragten als sehr wichtig oder wichtig bewertet wurden außerdem die Mitwirkung bei Umstrukturierungen, allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitssicherheit sowie die Beteiligung an Personalentscheidungen (Einstellungen oder Entlassungen). Die Unterrichtung über wirtschaftliche Angelegenheiten wird von zwei Dritteln der Befragten als sehr wichtig oder wichtig beurteilt, wobei leitende Angestellte hier deutlich häufiger die Kategorie „sehr wichtig“ wählen. Aktuelle politische, von der Großen Koalition in den letzten Jahren in die Diskussion gebrachte, aber nicht aufgegriffene Forderungen wurden in der Umfrage ebenfalls zur Bewertung gestellt. Auch in diesen Umfrageergebnissen drückt sich die Wertschätzung der befragten Führungskräfte für ihre Mitbestimmungssysteme aus und für die Erwartung, dass deren Basis geschützt und zu gestärkt werden soll.
Führungskräfte für Erleichterungen beim Wahlverfahren
Zustimmungswerte von über 60 Prozent (Antwortkategorien: „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“) erzielen eine Erleichterung der Wahlverfahren (zum Beispiel durch Onlinewahlen) sowie die (Neu-)Gründung von Betriebsräten oder Sprecherausschüssen, eine Verbesserung des Schutzes gewählter Vertreter (oder Initiatoren von Wahlen) vor Benachteiligungen und die Nutzung der Mitwirkungsrechte in Fragen der Vereinbarkeit, Gleichstellung und Diversity. Etwas dahinter, aber immer noch mehrheitlich unterstützt, rangiert die Idee, die Rechte der Interessenvertretungen in Fragen der Weiterbildung zu stärken.