Wohnimmobilie: Steuerfreier Verkauf trotz Arbeitszimmer

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In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Das sahen sowohl die Verkäufer als auch die Richter anders. Das Finanzgericht Köln vertrat die Auffassung, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht zu einer anteiligen Besteuerung des Veräußerungsgewinns führen könne. Der Grund: Das Arbeitszimmer sei in den privaten Wohnbereich integriert und stelle kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar. Zudem stünde eine Besteuerung auch im Wertungswiderspruch zum generellen Abzugsverbot von Kosten für häusliche Arbeitszimmer in § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1 EStG (Finanzgericht Köln, Urteil vom 20. März 2018, Aktenzeichen: 8 K 1160/15; Aktenzeichen der Revision: IX R 11/18).


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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn