Abfindung: Zeitpunkt für eine finanzielle Neuausrichtung
Selbst wenn Führungskräfte über viele Jahre hervorragende Ergebnisse geliefert haben, ist das keine Garantie dafür, dass sie bei aktuellen Restrukturierungen oder Übernahmen nicht plötzlich ihren Arbeitsplatz verlieren. Der oft unfreiwillige Abschied – insbesondere wenige Jahre vor dem Ruhestand – stellt die Betroffenen vor große Herausforderungen. Der Ausstieg bietet jedoch auch Chancen für eine finanzielle Neuausrichtung.
Für den Betroffenen ist es eine völlig neue Situation, in der eine schnelle Entscheidung verlangt wird. Diese erfordert wegen ihrer oft existenziellen Bedeutung eine detaillierte Hochrechnung auf Basis rechtlicher, steuerlicher und finanzplanerischer Fachkenntnisse. Kommt es schließlich zur Trennung, ist zunächst die Verhandlung des Aufhebungsvertrags entscheidend. Denn dieser legt die Trennungsmodalitäten fest – unter anderem die Höhe der Abfindung. Um die vielen Fallstricke bei der Formulierung dieses Vertrages zu umgehen, ist anwaltliche Beratung durch einen VAA-Juristen äußerst ratsam. Die Wahl eines Branchenkenners, der nicht nur die rechtssichere Vertragsformulierung überwacht, sondern aufgrund seiner Erfahrung auch die erfolgversprechendste Strategie in den Vertragsverhandlungen aufzeigen kann, ist hierbei der entscheidende Vorteil.
Den Steuerhebel nutzen
Auch die Grundlagen für steuerliche Optimierungsmöglichkeiten sollten bereits im Aufhebungsvertrag gelegt werden. Denn bei Erhalt einer Abfindung kann sich ein extrem hoher Steuerhebel ergeben, weil das Finanzamt die auf die Abfindung entfallenden Steuern mit Hilfe der Fünftelregelung ermittelt. Es rechnet so, als wäre die Entschädigung verteilt auf fünf Jahre geflossen. Die ermittelten Abgaben sind zwar sofort fällig, es greifen aber geringere Steuersätze. Je geringer die normalen Einkünfte sind, die im Jahr der Abfindungszahlung noch anfallen, umso höher sind die Steuervorteile. Sinken die Einkünfte, die das Finanzamt zusätzlich zur Abfindung berücksichtigt, beispielsweise durch eine Verschiebung der Auszahlung der Abfindung, durch die Einzahlung in eine Rürup-Rente oder andere Gestaltungsmöglichkeiten auf Null, so wird für die Abfindung der fünffache Grundfreibetrag gewährt.
Mit der Abfindung in die Rente
Kann der Betroffene wählen, ob er ein Aufhebungsangebot annimmt, ist eine detaillierte persönliche Finanzplanung die wichtigste Entscheidungsgrundlage. Häufig geht es um die Frage, ob die angebotene (Netto-)Abfindung und das Ersparte für einen Übergang in den frühzeitigen Ruhestand ausreichen. Die Finanzplanung muss dabei drei Engpässe berücksichtigen:
- Die verbleibende Zeit zwischen Trennung und Rentenbeginn muss finanziert werden.
- Die Rentenanwartschaften wachsen nach dem vorzeitigen Ausstieg in der Regel nicht weiter an.
- Die Rentenzahlungen bei vorgezogenem Rentenbeginn werden geringer ausfallen als ursprünglich prognostiziert.
Der benötigte Betrag, um einige Jahre bis zum Rentenbeginn zu finanzieren, ist dabei noch recht einfach anhand der bestehenden Ausgaben hochzurechnen. Gelder, die in dieser Zeit benötigt werden, können weder langfristig noch risikoreich angelegt werden, was im Niedrigzinsumfeld nur sehr geringe Renditen erwarten lässt.
Schwieriger ist zu ermitteln, ob die durch den vorzeitigen Ausstieg reduzierten Renten später ausreichen werden. In einem ersten Schritt müssen dazu die monatlichen Lebenshaltungskosten im Ruhestand abgeschätzt werden. Der finanzielle Bedarf ist dabei individuell unterschiedlich und unter anderem von der Familiensituation und gegebenenfalls noch bestehenden Verbindlichkeiten abhängig. Als grobe Kalkulationsbasis gilt ein benötigtes Rentenniveau (Nettorente) von 70 Prozent des letzten (hochgerechneten) Nettoentgelts vor dem Renteneintritt.
Diesem Bedarf werden in einem zweiten Schritt die neu berechneten Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung gegenüber gestellt. Dabei dürfen zu zahlende Steuern und Krankenkassenbeiträge nicht vergessen werden.
Bei einem Nettogehalt von 96.000 Euro vor Rentenbeginn und Nettorenten von 55.200 Euro ergäbe sich aufgrund der Faustformel eine Versorgungslücke von 12.000 Euro pro Jahr bzw. 1.000 Euro pro Monat. (= 70 Prozent von 96.000 Euro minus 55.200 Euro).
Das erforderliche Vermögen, um diese Lücke zu schließen, hängt von den Annahmen für die Rendite der angelegten Gelder und der Lebenserwartung ab. Beispielsweise werden etwa 240.000 Euro bei einer Renditeerwartung von 2 Prozent pro Jahr nach Steuern für eine 25 Jahre lange Entnahme von monatlich 1.000 Euro benötigt.
Ein solcher langfristig zu verrentender Betrag sollte dabei über möglichst viele verschiedene Anlageklassen gestreut angelegt werden, um Ausfälle ausgleichen zu können. Teile dieser mittel- bis langfristig noch nicht benötigten Gelder sollten zur Erhöhung einer Renditechance aktienorientiert angelegt werden. Wie hoch dieser Aktienanteil gewählt werden kann, ist von der Risikobereitschaft des Betroffenen abhängig. Denn was nützt eine lukrative Anlage, wenn der Ruheständler bei Kursschwankungen um den Schlaf gebracht wird? Eine ausführliche Beratung und Simulation der Ergebnisse bei verschiedenen Renditen bietet die beste Entscheidungsgrundlage.
Marion Lamberty ist Geschäftsführende Gesellschafterin der FVP Gesellschaft für Finanz- und Vermögensplanung mbH in Köln.
www.fvp-gmbh.de