Welche Änderungen sind angesichts der Digitalisierung im Arbeits- und Sozialrechterforderlich? Eine Antwort auf diese Frage will das Bundesarbeitsministerium noch vor Ende 2016 in Form eines „Weißbuchs“ abgeben. Dies kündigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Mitte März an.
Technologische Veränderungen und Individualisierung erfordern einen neuen „Flexibilitätskompromiss“ , so Ministerin Nahles. Arbeiten nach dem Modell „One size fits all“ funktioniere nicht mehr. Anlass war die „Halbzeitkonferenz “des Diskussionsprozesses „ Arbeiten 4.0“ , an der auch ULA-Präsident Dr. Leroux teilgenommen hat. Dieser begann im Mai 2015 mit der Vorlage eines „Grünbuchs“ . Grün- und Weißbücher sind als Instrumente der Europäischen Kommission bekannt geworden. Grünbücher enthalten mehr Fragen als vorgefertigte Antworten. Sie verstehen sich als Einladung zum Dialog. Die darauf folgenden Weißbücher benennen typsicherweise bereits konkrete gesetzgeberische Vorschläge.
Im Mittelpunkt des Grünbuchs „Arbeiten 4.0“ standen verschiedene Themen.
Lebensphasenorientiere Arbeitszeit
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber viel für eine flexiblere Verteilung der Lebensarbeitszeit über den Erwerbsverlauf getan. Eltern- oder Pflegezeit ermöglichen eine Kappung von Belastungsspitzen beifamiliären Verpflichtungen. Aus Sicht der ULA ist das Potenzial aber nicht ausgeschöpft: Instrumente wie Lebensarbeitszeitkonten, die für weitere Zwecke Freistellungen oder Reduzierungen der Arbeitszeiten ermöglichen, funktionieren in der Praxis nur unzureichend. Hier besteht Reformbedarf.
Flexibilisierung der Arbeitszeit Leitende Angestellte unterliegen dem Arbeitszeitgesetz nicht. Andere Führungskräfte verfügen über Vertrauensarbeitszeitmodelle mehrheitlich über ein hohes Maß an Flexibilität. Die ULA sieht dennoch Spielräume für Reformen:Das deutsche Arbeitszeitgesetz regelt insbesondere die werktägliche Arbeitszeit strenger, als es die europäische Arbeitszeitrichtlinie vorschreibt. Die Regierung hat also Spielraum für Reformen. Aus Sicht der ULA wäre eine Reform gelungen, wenn sie einerseits den Wunsch von Arbeitnehmern nach mehr Autonomie erfüllen, zugleich aber weiterhin wirksamen Schutz vor Überlastung bieten würde.
Umgang mit verschiedenartigen Erwerbsformen Die abhängige Beschäftigung auf Basis eines Arbeitsvertrags konkurriert vermehrt mit anderen Erwerbsformen, insbesondere mit Werkverträgen. Vor allem bei Werkverträgen sieht das Arbeitsministerium Potenzial für Missbrauch. Aus Sicht der ULA ist der Werkvertrag grundsätzlich ein bewährtes Instrument im Rahmen einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaft. Dennoch könnte es sinnvoll sein, in zwei Fragen rechtliche Abgrenzungen zu präzisieren: Bei der Auslagerung ganzer Aufgabenbereichen durch Unternehmen dürfen die Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung nicht unterlaufen werden. Einzelne Werkvertragsnehmer, häufig hoch qualifiziert und sogar besser bezahlt als Arbeitnehmer, dürfen hingegen nicht unnötig unter den Verdacht der Scheinselbständigkeit geraten.
Soziale Absicherung flexibel Beschäftigter Diskutiert wird auch über die soziale Absicherung von Personen, die weder über die gesetzliche Sozialversicherung noch anderweitig, zum Beispiel über berufsständische Versorgungswerke, gegen grundlegende Lebensrisiken abgesichert sind. Hier tendiert das Bundesarbeitsministerium offenbar doch zu einem One size fits all-Ansatz, nämlich zu einer Einbeziehung in die gesetzliche Sozialversicherung. Die ULA sieht dies kritisch, letztlich als Vorbereitungshandlung für die Einbeziehung aller Beschäftigungsformen in eine Bürgerversicherung. Dies wäre aber sowohl falsch als auch unnötig. Die deutsche Sozialpolitik beruht auf einer Tradition der Vielfalt, die für unterschiedliche Beschäftigtengruppe verschiedenartige, jeweils gut funktionierende Systeme zugelassen hat. Sie spricht sich dafür aus, diese Vielfalt zu erhalten.
Die ULA hat unter
www.ula.de/stellungnahmen neben der Umfrage zum Thema „Arbeiten 4.0“ eine ausführliche politische Stellungnahme zu diesen und weiteren Regulierungsfragen veröffentlicht.