Betriebsrenten vor ungewisser Zukunft
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2018 die umfangreichste Reform in diesem Bereich seit vielen Jahren in Kraft. Auch die Betriebsrenten von Führungskräften sind von ihr betroffen, vor allem bei der steuerlichen Förderung. Durch die Reform wird es möglich, über „Öffnungsklauseln“ in Tarifverträgen von zahlreichen gesetzlichen Vorschriften im Betriebsrentenrecht abzuweichen. Erstmals zugelassen wird bei […]