BAG: Fristlose Kündigung nach offener Videoüberwachung?
Arbeitgeber dürfen Aufnahmen aus einer rechtmäßigen und offenen Videoüberwachung nutzen, um dem Verdacht von Straftaten ihrer Mitarbeiter nachzugehen. Die Aufzeichnungen müssen dafür nicht sofort ausgewertet werden, sondern der Arbeitgeber darf damit bis zu einem berechtigten Anlass warten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der Betreiber eines Tabak- und Zeitschriftenhandels hatte bei einer stichprobenartigen Ermittlung der Warenbestände […]