Berufsrecht: Update zu aktuellen Entwicklungen und Verbandsaktivitäten
Seit über 40 Jahren setzt sich der BVBC für seine angestellten und selbstständigen Mitglieder in Politik und Wirtschaft ein. Dabei heißt es in der Lobbyarbeit vor allem: hartnäckig bleiben. Ein Überblick über aktuelle Themen und Termine.
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission
„Steter Tropfen höhlt den Stein“ – vermutlich kann kaum eine andere Redewendung besser beschreiben, wie sich Lobbyarbeit hierzulande verhält. Seit Jahrzehnten setzt sich der BVBC dafür ein, dass selbstständige Bilanzbuchhalter ihren Beruf frei ausüben können. Genau das verhindert das Steuerberatungsgesetz (StBerG), das Selbstständigen im Rechnungswesen verbietet, was Angestellte dürfen. „Das ist in vielen Punkten nicht konsistent. Insbesondere das seitens der Steuerberaterlobby vielfach beschworene Verbraucherschutzargument greift nicht. Das hat unlängst auch die Europäische Kommission erkannt, die im Juli letzten Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat“, erklärt BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel.
Mit einem Aufforderungsschreiben wandte sich die Kommission an Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) und wies auf die Bestimmungen der deutschen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU hin, die die Anerkennung von Berufsqualifikationen und -erfahrungen in der EU regelt. Im Kern geht es dabei um die Vereinbarkeit des deutschen Steuerberatungsgesetzes mit EU-Recht. Aufgrund der unter § 4 StBerG (Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen) aufgeführten Ausnahmen wie beispielsweise
- Notare,
- Patentanwälte oder
- Unternehmer, die ein Handelsgewerbe betreiben,
seien die Vorbehaltsaufgaben von Steuerberatern unverhältnismäßig. Die aufgeführten Personenkreise sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt, obwohl sie „weder dem Regime der vorherigen behördlichen Genehmigung noch Anforderungen an die Berufsqualifikation unterliegen, wie dies bei den Leitungsorganen von Steuerberatungsgesellschaften der Fall ist“, so die Kommission. Die deutsche Regierung könne demnach nicht behaupten, dass das StBerG durch die Anforderungen an die Berufsqualifikation die Empfänger von geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in systematischer und kohärenter Weise schütze.
Zwei Monate hatte die Bundesregierung, um auf die Ausführungen zu reagieren. Auf Nachfrage des BVBC erklärte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das die zentrale Bearbeitung aller Vertragsverletzungsvorwürfe übernimmt, dass die Frist nicht eingehalten wurde. Über die Antwort der Bundesregierung könne man jedoch auch nach Übermittlung nicht informieren, da die Schriftwechsel zwischen den Dienststellen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland in laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Vertraulichkeit unterlägen, wie das zuständige Referat im BMWi mitteilte.
„Unabhängig davon, ob inzwischen eine Antwort erfolgt ist, ist davon auszugehen, dass sich das Bundesministerium aktuell mit der Thematik beschäftigt. Zwar hatte die Europäische Kommission nicht speziell unsere selbstständigen Bilanzbuchhalter im Blick, dennoch ist es für unsere vertretene Berufsgruppe natürlich von größtem Interesse, welche Konsequenzen daraus folgen“, merkt Kessel an. „Unsere Position haben wir dem Ministerium bereits dargelegt und mit unserem Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des StBerG hinsichtlich des Verbots der Umsatzsteuer-Voranmeldung untermauert.“
BVBC bringt Akteure an einen Tisch
Um mit einer Stimme an die Politik zu appellieren, lädt der BVBC im März Berufsverbände und Institutionen zu einem runden Tisch. „Nicht nur der BVBC verfolgt das Interesse einer Reform des Steuerberatungsgesetzes. Deshalb möchten wir uns offen mit anderen Organisationen über die aktuelle Situation austauschen und beratschlagen. Wenn es um gemeinsame Ziele geht, sollte vielleicht nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen,“ gibt der BVBC-Geschäftsführer zu bedenken.
Politische Präsenz durch die Mittelstandsallianz
Seinen Forderungen verleiht der BVBC regelmäßig im Rahmen der Mittelstandsallianz politisches Gehör. Sei es im direkten Diskurs bei Gesprächsrunden mit Politikern, in gemeinsamen Positionspapieren oder auf Veranstaltungen wie etwa dem Mittelstandsgipfel im Oktober letzten Jahres in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin. Auch zu anderen Mitgliedsverbänden pflegt der BVBC seine Beziehungen. So war BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel am 29. Januar auf dem Neujahrsempfang des Bundes der Steuerzahler, dem größten Verband der Mittelstandsallianz. Dort zeigte sich einmal mehr, dass sich solche Termine gut zum Netzwerken eignen. „Überraschenderweise traf ich mit Georg Klotzke aus dem Vorstand des Landesverbands Norddeutschland auf einen weiteren BVBC-Vertreter. Zwar war Herr Klotzke in Funktion des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein vor Ort, das hinderte ihn jedoch nicht daran, die Gelegenheit zu nutzen, den Kontakt zum Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine herzustellen. Im Gespräch mit den beiden Geschäftsführern Erich Nöll und Uwe Rauhöft hat sich schnell gezeigt, dass unsere beiden Verbände gemeinsame Schnittmengen bei ihren politischen Interessen haben“, so Kessel.
Großes Thema für Lohnsteuerverbände ist etwa, dass sie Besitzer von Photovoltaikanlagen nicht beraten dürfen. Grund: Produzieren diese nicht ausschließlich für sich selbst, gelten sie als Kleinunternehmer. Langjährige Mandanten können den Vereinen also verloren gehen, wenn sie eines Tages auf Solarstrom setzen – ärgerlich für beide Seiten. Ein Problem, das auch BVBC-Mitgliedern bekannt ist. Viele nutzen die Möglichkeit, sich mit einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins ein zweites Standbein aufzubauen. Am besten gelingt das über den BVBB-Lohnsteuerhilfeverein, der 1980 aus der Mitte von BVBC-Mitgliedern heraus entstanden ist (bvbb.de).
„Wir waren uns schnell einig, dass das Steuerberatungsgesetz in vielerlei Hinsicht reformiert gehört. Womöglich lassen sich beiderseitige Forderungen künftig gemeinsam auf eine breitere Basis stellen“, resümiert Kessel.
Auf dem Neujahrsempfang des BdSt, bei dem über 200 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Justiz und Verbänden vertreten waren, traf BVBC-Geschäftsführer Kessel auch auf Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz, der die Veranstaltung mit einem Grußwort eröffnete. Der Anlass ließ allerdings wenig Gelegenheit zur Besprechung verbandseigener Forderungen. Dafür war ursprünglich ein von der Mittelstandsallianz für November 2018 anberaumter Gesprächstermin gedacht. Dieser konnte jedoch nicht wie geplant stattfinden, da Scholz ihn absagte, als offensichtlich wurde, dass er sich an dem Tag nicht nur einem Sprecher, sondern mehreren Verbandsvertretern stellen sollte. Die Verbändeallianz bemüht sich aktuell, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Für ein Treffen mit Mittelstandspräsident Mario Ohoven zeigte sich Scholz zwischenzeitlich offen. Einen Tag vor seinen Eröffnungsworten beim BdSt-Empfang konnte Ohoven die Forderungen der Mittelstandsallianz an den Finanzminister herantragen und zahlreiche Steuerthemen besprechen.
Für die direkte Positionierung verbandseigener Themen ist der BVBC gemeinsam mit den Organisatoren hinter der Mittelstandsallianz aktuell auf der Suche nach einem zweiten Termin für die sogenannten „MittelstandIMPULSE+“. Wie im September 2015 möchte der BVBC bei einem parlamentarischen Frühstück kurzweilig, aber informativ in 30 Minuten seine Kernforderungen an Abgeordnete des Deutschen Bundestags heranbringen. Einladungen sollen insbesondere gezielt an Mitglieder des Finanzausschusses gehen.
Passend zur einleitenden Redewendung (Steter Tropfen …) engagiert sich der BVBC fortwährend für gerechtere rechtliche Rahmenbedingungen für seine Mitglieder. Großes Ziel ist, in absehbarer Zeit eine Reform des Steuerberatungsgesetzes zu erwirken. Zwar sind im aktuellen Koalitionsvertrag keine Änderungen geplant, jedoch bestehen von vielen Seiten große Zweifel, ob das Bündnis zwischen Union und SPD bis zu regulären Neuwahlen halten wird.
BVBC-Forderungskatalog
Wissen Sie eigentlich für welche gesetzlichen Änderungen sich der BVBC genau einsetzt? Seine konkreten Forderungen nach freier Berufsausübung und Deregulierung des Marktes hat der Verband in einem knapp 20 Seiten starken Papier zusammengefasst: BVBC-Forderungskatalog. Nutzen Sie den Forderungskatalog, um auch Abgeordnete Ihres Wahlkreises über die aktuellen Missstände zu informieren und sich für eine Änderung des StBerG auszusprechen.