Betriebsrentenstärkungsgesetz: Geplanter Umbau sorgt für Skepsis
Weniger rechtliche Verpflichtungen für Arbeitgeber und weniger Garantien bei der Höhe der Altersleistungen – dies ist die Grundidee der geplanten Reform der betrieblichen Altersversorgung. Bei Führungskräften stoßen die Pläne auf Skepsis, wie eine aktuelle Umfrage des Führungskräftepanels „Manager Monitor“ belegt.
Voraussichtlich werden Führungskräfte mehrheitlich nicht direkt von der Reform betroffen sein. Umso überraschender ist das Umfrageergebnis. Einer der Anlässe für die Umfrage war die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz“. Dessen Herzstück ist das geplante „Sozialpartnermodell“.
Die Regierung will Tarifverträge zulassen, die den Arbeitgeber von seiner arbeitsrechtlichen „Einstandspflicht“ befreien. Die Einstandspflicht besagt, dass der Arbeitgeber selbst die zugesagte Betriebsrente aufbringen muss, wenn ein von ihm beauftragter Versorgungsträger dazu im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht in der Lage ist. Damit wäre für die Unternehmen das Prinzip „Pay and forget“ verwirklicht. Auch die durch den Tarifvertrag beauftragte Versorgungseinrichtung soll keine Altersleistungen in garantierter Höhe mehr zusichern dürfen.
Mehr Rendite durch zu mehr Risiko?
Die Kapitalanlage soll gezielt in Richtung von Anlagen mit mehr Renditepotenzial – und damit auch mit einem höheren Risiko – umgelenkt werden. Mit einer derart „abgespeckten“ Variante der betrieblichen Altersversorgung soll denjenigen Arbeitgebern die Entscheidung für eine Versorgungszusage erleichtert werden, die wegen des administrativen Aufwands und aus Furcht vor Haftungsrisiken bisher davor zurückgeschreckt sind. Insbesondere im Bereich der kleineren und mittelständischen Unternehmen vermutet die Regierung hier ein großes Potenzial. Außertariflich eingruppierte Führungskräfte wären davon nicht unmittelbar betroffen. Sorgen bereitet der mögliche indirekte Effekt einer solchen Reform dennoch. Die neuen Tarifverträge könnten einen Anpassungsdruck für bereits existierende Altersversorgungssysteme erzeugen und den Wunsch von Unternehmen wecken, diese in die gleiche Richtung weiterzuentwickeln. Ist dieses Szenario realistisch? Dies hängt maßgeblich davon ab, ob der Arbeitgeber attraktive Betriebsrentenzusagen weiterhin als Bindungs- und Motivationsinstrument einsetzen will oder ob der Wunsch nach Einsparungen überwiegt. Ein derart grundlegender Wandel des Wesens von Betriebsrenten ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Die zweite Säule genießt bei Führungskräften bis heute ein überdurchschnittlich hohes Vertrauen und eine überdurchschnittliche Wertschätzung. Eine grundlegende Wesensveränderung der betrieblichen Altersversorgung könnte dies auf Spiel setzen.
Bereits vor der Reform: Versorgungsgrad deutlich gesunken
Ohnehin ist der zu erwartende Versorgungsgrad aus betrieblichen Systemen für jüngere Arbeitnehmergenerationen deutlich abgesunken, der Eigenanteil der Arbeitnehmer bei der Finanzierung dagegen deutlich gestiegen. Arbeitnehmer erwarten wohl auch in Zukunft ein Mindestmaß an Planbarkeit über die Höhe der bei Renteneintritt zu erwartenden Altersleistungen und eine wirksame Wertsicherung der eingezahlten Beiträge.
Umfrage zeigt: Garantien und Einstandspflicht tief verwurzelt
Das bestehende Verständnis von betrieblicher Altersversorgung ist im Bewusstsein der Führungskräfte stark verwurzelt. Dies zeigen die Antworten, in denen um eine Bewertung abstrakt formulierter, allgemeiner Reformideen gebeten wurde. 75 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass die arbeitsrechtliche Einstandspflicht „unbedingt erhalten bleiben“ müsse. Nur 21 Prozent halten eine Lockerung für möglich und ganze fünf Prozent halten sie für entbehrlich. 64 Prozent sehen Vorschriften über eine regelmäßige Anpassung laufender Leistungen als unentbehrlich an. Für diese gäbe es zumindest im Sozialpartnermodell ebenfalls keinen Raum. Sogar 89 Prozent der Umfrageteilnehmer sprechen sich dafür aus, dass Altersleistungen unbedingt auch in Zukunft wenigstens in Höhe der eingezahlten Beträge ausgezahlt werden sollten.
Diese Haltungen spiegeln sich in den Antworten auf eine weitere Frage zur privaten Altersvorsorge wider: Nur jeweils rund elf Prozent der Befragten würden bei einer jetzt anstehenden Entscheidung über einen neuen Vertragsabschluss Produkte in Erwägung ziehen, in denen lediglich Garantien für einen Teil der gezahlten Beiträge erteilt würden oder die auf Garantien sogar komplett verzichten. Offensichtlich sind viele Arbeitnehmer politisch noch nicht davon überzeugt, dass eine massive Reduzierung des Verpflichtungsumfangs der Arbeitgeber nötig ist und dass Mindestgarantien für die Höhe der Altersrenten dauerhaft nicht haltbar oder gar ökonomisch unzweckmäßig sind. Sollte die Regierung im Einvernehmen mit den Sozialpartnern ihr Modell durchsetzen, wäre also der Erfolg keineswegs garantiert. Alle Beteiligten hätten noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, um die Arbeitnehmer in ihrer Breite von den Vorzügen einer für den Arbeitgeber verpflichtungsfreien und im Übrigen garantielosen Altersvorsorge zu überzeugen.
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