Diversity Management konsequent vorantreiben – Auch gesetzliche Anpassungen erforderlich
Licht und Schatten, so fasst der Vorsitzende des Völklinger Kreises, Michael Kauch, die heute vorgelegte „Out im Office“-Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Instituts für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung (IDA) zusammen. Während immer mehr Lesben und Schwule am Arbeitsplatz offen mit ihrer Identität umgehen, betrifft das Versteckspiel im Betrieb die deutliche Mehrheit von bisexuellen und transgeschlechtlichen Beschäftigten.
„Den Handlungsbedarf zeigt vor allem eine Zahl: drei von vier Befragten haben bereits Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt“, so Michael Kauch. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Diversity Management in den Unternehmen gelebt wird – nicht nur in Stabsstellen, sondern auf allen Führungsebenen. Außerdem müssen Strategien für die Wertschätzung von Vielfalt auch im Mittelstand ankommen. Hier stehen auch die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit in der Verantwortung, dies durch Dialoge zum Erfahrungsaustausch voranzubringen“
Zudem müsse der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion übernehmen. „Auch gesetzliche Regelungen sind anzupassen. Das Beauftragtenwesen im öffentlichen Dienst muss besser koordiniert werden und braucht ein gemeinsames Dach für das Diversity Management. Außerdem müssen die Privilegien im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsgesetz für Unternehmen im Eigentum der Kirchen entfallen – das Recht zur Diskriminierung von Beschäftigten und ein Rabatt bei der Mitbestimmung sind etwa für kirchliche Krankenhäuser nicht länger hinnehmbar“, ergänzt der Vorsitzende des Völklinger Kreises.
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