Elterngeld: Protest von Führungskräften gegen Streichung
Einseitig zulasten von Eltern der bürgerlichen Mitte probt sich die Bundesregierung in Sparsamkeit: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hatte im Rahmen der Sparvorschläge zum Bundeshaushalt 2024 eine Senkung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 auf 150.000 Euro beim zu versteuernden Einkommen für Paare vorgeschlagen. Trotz des energischen Protestes weiter Kreise hat das Bundeskabinett dem Vorschlag am 16. August 2023 zugestimmt.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme werden einschneidend sein. So errechnen wissenschaftliche Institute, dass bis zu 435.000 Paare betroffen sein können. Am Ende werden die Leidtragenden vor allem Frauen sein, da sie es immer noch sind, die in den meisten Fällen nach einer Geburt beruflich zurückstecken. Ohne das Ersatzeinkommen werden sie trotz guter Ausbildung und erster beruflicher Erfolge wieder zum „schwachen“ Geschlecht degradiert. Gerade der Mittelstand, das heißt Experten, Akademiker sowie hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte, werden vornehmlich in deutschen Ballungszentren mit hohen Mieten und überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten den Einkommensverlust des zweiten Gehaltes ohne das Elterngeld nicht auffangen können. Im Ergebnis wird es in dieser soziologischen Schicht wieder vermehrt zu Entscheidungen gegen Kinder oder das zweite Kind kommen.
Dies ist aus Sicht der ULA gesellschaftspolitisch eine Torheit: Gerade in der Mitte der Gesellschaft werden mehr Kinder gebraucht, nicht nur in sozial eher schwachen Bevölkerungsgruppen. Mit dieser Maßnahme werden gerade die jungen Leistungsträgerfamilien abgestraft: Sie sind die begehrten Fachkräfte und leisten gleichzeitig durch ihre Kinder die Basis für den Fortbestand der Generationensozialsysteme.
Nicht auszudenken, wenn diese Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in Vermeidungsstrategien getrieben werden. Diese können in der Verweigerung des Kinderkriegens, in Auswanderung oder aber in einer Leistungsbeschränkung auf reine Teilzeit bestehen. Nicht wenige junge Menschen könnten auf die Idee kommen, ihr Einkommen durch Teilzeitmodelle leicht unterhalb der nun beschlossenen Grenzen zu fixieren und erst nach der Elterngeldphase mit der Karriere durchzustarten.
Der Widerstand in der Bevölkerung ist erheblich: So wurde unter anderem der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angerufen. Am 9. Oktober 2023 soll in diesem Gremium eine öffentliche Anhörung stattfinden. Ob das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag noch aufgehalten werden kann, hängt davon, wie sehr es gelingt, die Abgeordneten aller Fraktionen gegen die Regierungspläne in Stellung zu bringen. Daher ruft die ULA die Mitglieder der ULA-Verbände dazu auf, aktiv auf ihre jeweiligen Wahlkreisabgeordneten zuzugehen und eine Kurskorrektur zu fordern.