Europas Führungskräfte begrüßen die Europäische Säule Sozialer Rechte
Beim „Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum“ in Göteborg wurde am 17. November 2017 die „Europäische Säule Sozialer Rechte“ feierlich proklamiert. Es handelt sich um einen Katalog „sozialer Rechte“ in den Bereichen Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz sowie soziale Inklusion, über den in den letzten eineinhalb Jahren politisch intensiv diskutiert wurde.
Der Europäische Dachverband der Führungskräfte CEC European Managers wie auch die ULA hatten sich an der Debatte beteiligt. Bei der Verkündungszeremonie war Ludger Ramme, CEC-Präsident und zugleich ULA-Hauptgeschäftsführer, anwesend.
Die EU-Kommission will mit dieser Initiative das soziale Profil der EU angesichts der weiterhin nicht vollständig überwundenen Schulden- und Wirtschaftskrise schärfen. Mit der Diskussion über Grundsatzfragen der Sozialpolitik wurde auch versucht, neue Wege für eine Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Bereich der Sozialpolitik zu erkunden.
Anders als im Steuer- und Arbeitsrecht verfügt die EU-Kommission dort nur über nur wenige eigene Rechtsetzungsbefugnisse. Diese sind normalerweise nur dann eröffnet, wenn Fragen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern berührt sind. Systementscheidungen, etwa in Bezug auf die Finanzierung, die Abgrenzung der abgesicherten Personenkreise oder über die Leistungshöhen treffen die EU-Mitgliedsstaaten hingegen eigenverantwortlich.
Daher strebt die EU in diesem Bereich traditionell keine (Voll-)Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften an. Sie beschreitet vielmehr den Weg einer Koordinierung und einer Verbesserung der Konvergenz in kleinen Schritten. Oft wird dieser Prozess strukturiert durch politische, aber rechtlich unverbindliche Zielvorgaben mit „harten“ Berichtspflichten.
Rechtlich unverbindlich, aber politisch wertvoll
Rechtlich unverbindlich ist auch der jetzt vorgestellte Katalog im Rahmen der „Europäischen Säule Sozialer Rechte“. Die EU-Kommission selbst bezeichnet ihre Aufzählung daher nicht durchgehend als „Rechte“, sondern spricht wahlweise von „Rechten“ oder – wohl näher an der Realität – von „Grundsätzen“. Kritiker monieren auch die unverbindlichen Formulierungen und die häufige Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe wie etwa „angemessener Sozialschutz“ oder „angemessene Mindestlöhne“.
ULA und CEC halten diese Kritik nur zum Teil für berechtigt. Die Grundsatzentscheidung gegen einen „one size fits all“-Ansatz ist richtig. Sozialpolitische Systementscheidungen in einzelnen Staaten wurzeln oft sehr tief in der jeweiligen rechtlichen und politischen Tradition. Sie werden zum Bestandteil langfristig angelegter individueller Vorsorgeplanungen. Sie begründen eigentumsähnliche Rechte und sind dadurch nur sehr langfristig zu korrigieren.
Überdies wäre jeder Versuch einer Änderung der EU-Verträge mit dem Ziel, der EU neue Rechtsetzungsbefugnisse im Bereich der Sozialversicherung und des sozialen Schutzes zu übertragen, derzeit ohne Realisierungschance.
Position von ULA und CEC: wichtiger politischer Zwischenschritt
Trotz ihrer rechtlichen Unverbindlichkeit bewerten ULA und CEC die heute verkündete Europäische Säule Sozialer Rechte als einen wichtiger Zwischenschritt für eine glaubwürdige Stärkung der sozialen Dimension Europas. Sie füllt bereits vorhandene materielle rechtliche Zielvorgaben, wie etwa die europäische Grundrechtecharta, mit Leben. Sie ist eine gute Reaktion gegen den in den letzten Jahren oft zu Recht erhobenen Vorwurf einer zu starken Binnenmarktzentrierung europäischer Politik. Diese hat bei Vorschlägen für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts den sozialen Folgen oft zu wenig Beachtung geschenkt und hat damit auch einen Beitrag zum zunehmenden Euroskeptizismus geleistet.
Die CEC begrüßt insbesondere, dass die Förderung von Bildung und lebenslangem Lernen prominent an der Spitze der politischen Grundsätze platziert wurde. Volle Zustimmung findet auch, dass die EU-Kommission in ihrem Katalog der sozialen Rechte den Stellenwert des „sozialen Dialogs“ sowie von Kollektivverhandlungen angemessen gewürdigt. Dies war in ersten Entwürfen noch nicht durchgehend der Fall. Die Führungskräfte sind Teil dieses Dialogs und in dieser Rolle auch bei dem als Rechtssetzungsverfahren konzipierten „Europäischen Sozialen Dialog“ zusammen mit den anderen großen europäischen Sozialpartnern seit vielen Jahren beteiligt. Der soziale Dialog soll demnach eine Konstante beim anstehenden Wandel europäischer Sozialpolitik und einzelstaatlicher Sozialpolitiken bleiben.