F.A.Z.: Es gibt noch Hoffnung für die Vertrauensarbeitszeit – ULA-Forderungen aufgegriffen
20.09.2022 – In der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) wurde die Positionierung der ULA zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Arbeitszeiterfassung aufgegriffen.
Auf die Ampelkoalition steigt damit der Druck, das Arbeitszeitrecht gesetzlich neu zu regeln – und dabei auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit neu abzusichern, berichtet die F.A.Z. im Wirtschaftsteil.
So sieht es auch der ULA – Deutscher Führungskräfteverband, dessen Mitgliedschaft nun naturgemäß vor besonderen Herausforderungen steht, mit der neuen Rechtsprechung umzugehen: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) „sollte nun so schnell wie möglich zu konkreten gesetzlichen Vorgaben führen“, zitiert die Zeitung ULA-Präsident Roland Angst.
„Auch eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte allgemein bewährte Modelle, wie zum Beispiel die Vertrauensarbeitszeit, weiterhin zulassen“, sagte er der F.A.Z. Und zu den eigenen Arbeitszeiten von Führungskräften weist er auf einen weiteren Aspekt hin: Im Arbeitszeitgesetz ist sogar explizit festgelegt, dass dessen Vorschriften nicht für leitendende Angestellte gelten. „Daher können sie auch keiner Arbeitszeiterfassung unterliegen“, folgert ULA-Chef Angst.
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