Führungskräfte begrüßen Digitalisierung der Mitbestimmung
Die Vereinigung der deutschen Führungskräfte ULA begrüßt die heute durch den Bundesrat bestätigten Anpassungen am Sprecherausschussgesetz und Betriebsverfassungsgesetz im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. „Für Führungskräfte gehören die virtuellen Kommunikationskanäle seit Langem zur gelebten Arbeitspraxis. Dass nun Sprecherausschüssen die Teilnahme an Sitzungen sowie die Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenzen ermöglicht wird, ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsfähigkeit der Organe der betrieblichen Mitbestimmung in der aktuellen Krise sicherzustellen, erklärte ULA-Präsident Dr. Roland Leroux.
Die zuvor bereits am 23. April vom Bundestag beschlossenen Änderungen erfolgen im Zuge des Arbeit von Morgen-Gesetz I als Teil des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Sie schaffen rückwirkend zum 1. März 2020 Rechtssicherheit für Unternehmen und Mitarbeiter.
„Mit dem Sprecherausschussgesetz ist es erfolgreich gelungen, obere Führungsebenen großer Unternehmen in das System der kollektiven Interessenvertretung einzubeziehen“, erklärt Leroux. „Die aktuelle Krise kann eine Chance darstellen, die teils überfällige Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung auch hierzulande kraftvoll weiter zu treiben“, so Leroux.
Jetzt gelte es aus Sicht der Führungskräfte, mittels der bis Jahresende befristeten Reglungen Erfahrungen in der betrieblichen Praxis zu sammeln. Wichtig für einen Erfolg des Modells wird sein, dass in allen Fällen eine zuverlässige technische Basis für vertrauensvolle Beratungen gegeben ist. Ebenso zentral ist, dass für die weiterhin wichtigen persönlichen Zusammenkünfte der gewählten Arbeitnehmer, der Sprecherausschüsse und Betriebsräte, keine Hürden durch die Unternehmen errichtet werden. „Das Internet kann nie das direkte vertrauensvolle Gespräch ersetzen“, so Führungskräftepräsident Leroux.