Führungskräfte begrüßen Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Dr. Roland Leroux: Rentenkompromiss mit Licht und Schatten
Der Dachverband der deutschen Führungskräfteverbände ULA begrüßt die mit dem Rentenkompromiss von CDU, CSU und SPD vorgenommenen Weichenstellungen für eine zukunftssichere Ausgestaltung der Altersversorgung durch mehr betriebliche und private Vorsorge. Gleichwohl beinhalten die neuen Regelungen Licht und Schatten. „Die mit der Grundrente verbundene Anerkennung von Lebensleistungen begrüßen wir,“ so ULA-Präsident Roland Leroux. „Jedoch sehen wir die Abkehr vom Äquivalenzprinzip als höchst problematisch an. Außerdem fehlt es an der Zielgenauigkeit und Gerechtigkeit der Maßnahme. Insgesamt ist es erfreulich, dass der Rentenkompromiss neben der Grundrente auch substanzielle Verbesserungen für die Breite der Arbeitnehmer und Rentenbezieher beinhaltet.“
Die Anhebung der steuerlichen Freigrenzen für den Erwerb von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von jährlich 360 Euro auf 720 Euro ist hingegen ein wichtiger Erfolg und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die ULA hat sich mit einer breiten Initiative dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmer erstmals seit zehn Jahren wieder stärker am Wachstum ihrer Unternehmen beteiligt werden können. Eine Musterrechnung der ULA zeigt, dass die damit mögliche private Zusatzrente bei einem Einsatz von nur 25 Euro im Monat von 430 Euro jetzt auf 460 Euro monatlich ansteigt. „Auch nach der aktuellen Erhöhung liegt Deutschland aber noch immer am unteren Ende der Förderung unserer Nachbarländer“, so Leroux. Notwendig ist aus Sicht der ULA eine schrittweise Anhebung des Freibetrags auf einen europäischen Mittelwert. „Der jüngste Antrag der FDP-Bundestagsfraktion setzt hier die richtigen Schwerpunkte“.
Mit dem Einstieg in den Abbau der Doppelverbeitragung wurde einer weiteren Kernforderung der ULA entgegengekommen. Nunmehr gelte es sicherzustellen, dass tatsächlich alle gesetzlich krankenversicherten Bezieher von Betriebsrenten „spürbar“ entlastet werden, mahnt Leroux. Dies wäre aus Sicht der Führungskräfte ein wichtiger Beitrag, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. „Ziel muss jedoch der vollständige Abbau der Doppelverbeintragung bleiben.“