Führungskräfte kritisieren Gesetzentwurf zur Flexirente als zu halbherzig
Als halbherzig und teilweise sogar kontraproduktiv kritisiert die Führungskräftevereinigung ULA den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine sogenannte Flexirente.
„Der Entwurf wird seinem eigenen Anspruch, die Rahmenbedingungen für einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente zu verbessern, nur teilweise gerecht“, erklärt ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme. „Es fehlt vor allem an wirksamen Anreizen für echte rentennahe Teilzeitbeschäftigungen jenseits geringfügiger Beschäftigungen.“
Nach eigenen Berechnungen des Dachverbands könnte die geplante Neufassung der Vorschriften für eine Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorgezogene Altersrenten ab einer Schwelle von circa 25.000 Euro pro Jahr sogar zu höheren Kürzungen bei der vorgezogenen Altersrente führen als nach geltendem Recht.
Bei rentennahen Teilzeitbeschäftigungen sieht die ULA eine große Diskrepanz zwischen den Wünschen der Arbeitnehmer und den tatsächlichen Möglichkeiten. Ludger Ramme dazu: „Im Dialogprozess ‘Arbeiten 4.0‘ hat die Bundesregierung richtige und wichtige Fragen nach den Rahmenbedingungen für flexibles Arbeiten aufgeworfen. Eine mutigere Ausgestaltung der Hinzuverdienstgrenzen wäre eine der richtigen Antworten.“
Die Furcht vor neuen Frühverrentungsanreizen, die offenbar zu der restriktiven Ausgestaltung beigetragen hat, ist aus ULA-Sicht unbegründet. Ein flexibles Ausgleiten durch die Kombination von Teilrentenbezug und Teilzeitarbeit ist mit klassischen Frühverrentungsmodellen nicht vergleichbar. Neue flexible Arbeitszeitmodelle nützen rentennahen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern, etwa bei der Sicherstellung des Wissenstransfers. Sie sollten daher gefördert und nicht künstlich „eingebremst“ werden.
Die Stellungnahme der Führungskräftevereinigung ULA zur Anhörung im Bundesarbeitsministerium am 15. August 2016 ist unter www.ula.de/stellungnahmen abrufbar.