KOMMENTAR zu den parlamentarischen Beratungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz: Mitarbeiterkapitalbeteiligung nachhaltig stärken – Kabinettsbeschluss nicht verwässern
In den vergangenen Jahren haben eine ganze Reihe Unternehmen, Verbände und Institute steuerliche Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingefordert. Vor allem sind es die Startup-Verbände, die dabei auf die nahezu existenzielle Bedeutung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung für ihr Standing im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter hinweisen.
Vor diesem Hintergrund hatten die Bundesminister Lindner und Buschmann im Jahr 2022 einen entsprechenden Gesetzesentwurf für die neue Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung angekündigt. Der Anfang 2023 vorgelegte Referentenentwurf sah eine generelle Erhöhung des Freibetrags nach Paragraph 3,39 EStG auf 5.000 Euro für Beteiligungsprogramme aller Unternehmen – Aktiengesellschaften, Familien, Unternehmen/Mittelstand und Startups – vor. Zusätzlich wurde mit Blick auf die Startups für kleine und junge Unternehmen die nachgelagerte Besteuerung bei der Zuwendung von Vermögensbeteiligungen durch die Unternehmen nach Paragraf 19a EStG vorgesehen. Art und Umfang der Förderung wurden im Regierungsentwurf vom Sommer 2023 bestätigt.
Gleichwohl dieser begrüßenswerten Entwicklung sind wir als Deutscher Führungskräfteverband ULA und Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung AGP in großer Sorge, dass die vom Bundeskabinett im Wesentlichen auf Initiative der FDP beschlossenen Regelungen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verwässert werden könnten. Insbesondere das Kernstück der neuen Förderung, die Erhöhung des Freibetrags, wird nicht zuletzt in den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen kritisch gesehen.
Auch wenn die parlamentarischen Beratungen im Finanzausschuss keinen Einblick in den aktuellen Stand der Diskussion ermöglichen, ließen sich in einem politischen Dialog mit den Berichterstattern sowie mit unseren Experten und Praktikern aus den Unternehmen und den Sprecherausschüssen der leitenden Angestellten, der am 8. November digital stattfand, zwei wesentliche Argumente erkennen, die unsere Sorge nicht entkräftet.
Ein Argument, dass in der politischen Diskussion gegen eine deutliche Ausweitung der Förderung vorgebracht wird, sind die Kosten, die angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte nicht angemessen sein. Auch wenn alle Gesetzesvorhaben auf ihre Kosten Relevanz geprüft werden müssen, mutet dieses Argument als Einwand gegen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben maßgeblich durch den Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland, der die Schuldenbremse massiv verteidigt, vorangetrieben worden ist, doch konstruiert an. Außerdem heißt es in der Gegenäußerung seines Hauses zu den Empfehlungen des Bundesrates: „Die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen basieren auf einem intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung und sind daher aus Sicht der Bundesregierung eine gute Balance zwischen der erforderlichen Förderung für solche Beteiligungen und der Berücksichtigung haushalterischer Belange und steuersystematischer Erwägungen. […] Der Entwurf der Gegenäußerung wurde mit allen Ressorts einvernehmlich abgestimmt.“
Ein weiteres Argument, was zu vernehmen ist, lautet, dass sich das Gesetz ausschließlich auf Start-Ups fokussiert. Auch hier gab es ein klares Statement aus dem Finanzministerium: „Mit dem Antrag (des Bundesrates) wird ein wesentliches Ziel der Bundesregierung, die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch außerhalb der Start-up-Branche zu fördern, konterkariert. Die Bundesregierung lehnt den Antrag daher ab“. Richtig ist, dass die Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung, bis auf Paragraf 19a EstG, explizit für alle Unternehmen gelten. Dies haben die Minister Lindner und Buschmann für die Bundesregierung in ihrer Reaktion auf die Bewertung des Bundesrates noch einmal festgestellt.
Festzuhalten ist: Die Regierungskoalition hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz insgesamt beschlossen. Die FDP muss jetzt bei den parlamentarischen Beratungen Verlässlichkeit im Sinne des Koalitionsvertrags einfordern.