Massiver Eingriff in die Vorsorgeplanung – Führungskräfte kritisieren Forderung nach Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze
Die ULA kritisiert die Forderung von SPD-Generalsekretärin Katarina Barley nach einer Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Interessenvertretung der Führungskräfte beurteilt einen solchen Schritt als sozialpolitisch verfehlt und als massiven Eingriff in die Vorsorgeplanung vieler angestellter Führungskräfte und hoch qualifizierter Fachkräfte.
ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme: „Höhere Beiträge ziehen höhere Rentenansprüche nach sich. Es sollte aber nicht Aufgabe einer staatlichen Pflichtversicherung sein, umlagefinanzierte Renten in theoretisch unbegrenzter Höhe auszuzahlen. Vielmehr war es schon immer Aufgabe jedes Einzelnen, Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze eigenverantwortlich abzusichern. Die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge haben sich dafür sehr gut bewährt. Eine solche Aufteilung entspricht auch der Logik des Drei-Säulen-Systems.“
Insbesondere im Bereich der Betriebsrenten berücksichtigen viele Systeme den höheren Vorsorgebedarf oberhalb der Bemessungsgrenze. Sie benötigen daher in besonderer Weise Stabilität bei den Berechnungsgrundlagen.
Hierbei verweist die ULA auf die Erfahrungen mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz aus dem Jahr 2004. Damals erhöhte sich die Bemessungsgrenze außerplanmäßig um 500 Euro pro Monat (zusätzlich zur einkommensbezogenen Anpassung). Viele Arbeitnehmer erlitten dadurch hohe Einbußen bei ihren Betriebsrenten. Diese konnten auch durch die zusätzlich entstandenen gesetzlichen Rentenansprüche nicht annähernd ausgeglichen werden.
Aus Sicht der ULA birgt eine Abschaffung der Bemessungsgrenze auch langfristige politische Risiken. Ludger Ramme: „Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und die Beiträge steigen, steigt auch das Risiko politisch motivierter Eingriffe ins Leistungsrecht. Weit überdurchschnittlich Renten wären dann besonders dem Risiko einer Kappung ausgesetzt. Damit wäre aber die Axt an das Prinzip der Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen gelegt und der Weg in Richtung einer steuerfinanzierten Grundrente eingeschlagen.“