Paritätsgesetz verabschiedet
„Thüringen konnte bereits von den Erkenntnissen aus Brandenburg profitieren.“
Die rot-rot-grüne Koalition hat im Thüringer Landtag am 05.07.2019 ein Paritätsgesetz beschlossen. Damit sollen die Wahllisten bei Landtagswahlen ab 2024 zur Hälfte mit Frauen und zur Hälfte mit Männern besetzt werden. Thüringen ist damit nach Brandenburg das zweite Bundesland mit einem Paritätsgesetz für ein Landesparlament.
EAF-Vorständin Dr. Helga Lukoschat hatte im Rahmen einer mündlichen Anhörung am 6. Juni 2019 vor dem Innen- und Kommunalausschuss die thüringischen Landtagsabgeordneten beraten. „Ich freue mich sehr über diesen Erfolg“, so Lukoschat. „Thüringen konnte bereits von den Erkenntnissen aus Brandenburg profitieren. Anders als in Brandenburg enthält das Gesetz in Thüringen klar formulierte Sanktionen für den Fall, dass Parteien keine paritätischen Listen aufstellen. Zudem gibt es eine sehr gute Regelung für Personen mit dem Geschlechtseintrag ‚divers‘.“
Die Bewehrung mit Sanktionen ist entscheidend für den Erfolg von Paritätsgesetzen, wie die Erfahrung aus anderen europäischen Staaten gezeigt hat.
Frauen sind in den Parlamenten in Deutschland nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Aktuell sind die Zahlen sogar rückläufig, was vor allem daran liegt, dass Parteien vermehrt gewählt werden, die keine bzw. keine wirksamen Quotenregelungen kennen. Thüringen nimmt derzeit mit etwa 40 Prozent Frauen im Landtag in Deutschland den Spitzenplatz ein, hatte aber mit 45 Prozent Frauen im Jahr 2009 auch schon einen höheren Frauenanteil.
Ein Wermutstropfen bleibt, dass auch das thüringische Gesetz nicht für die Direktmandate gilt. Aus Ländern wie Frankreich ist bekannt, dass Paritätsgesetze erst dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie nicht ausschließlich für die Wahllisten, sondern auch für die Direktkandidat*innen der Wahlkreise gelten. Nur wenn neben den Listenmandaten auch eine Regelung für die Direktmandate gefunden wird, kann das Paritätsgesetz seine volle Wirkung entfalten.
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