Politik-Dialog: Mitarbeiterbeteiligung spürbar stärken – Was bringt das Fondsstandortgesetz?

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Politik-Dialog (digital)
24. März 2021, 17:30 bis 18:45 h, (digital)
Panel:

Dr. Wiebke Esdar MdB, Berichterstatterin und Mitglied im Finanzausschuss, SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Fritz Güntzler MdB, Berichterstatter und Mitglied im Finanzausschuss, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Katja Hessel MdB, Vorsitzende des Finanzausschusses, FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag

Claudia Müller MdB, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie (angefragt), Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Moderation: Hannah Schwär, „Business Insider“

Die Teilhabe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Erfolg ihrer Unternehmen ist ein zentraler Baustein für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Auf dieser Erkenntnis fußt auch der Regierungsentwurf zum sog. Fondsstandortgesetz, der neue Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen enthält. Trotz positiver Ansätze, wie z.B. der Anhebung des steuerlichen Freibetrags, bleibt der Entwurf insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Gerade für Startups wird der Entwurf ohne Nachbesserungen leider kaum praktische Relevanz entfalten.

Deutschland würde damit im Vergleich zu unseren Nachbarländern weiterhin am unteren Ende der Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen liegen. Das hohe Potential der Mitarbeiterkapitalbeteiligung für eine zukunftssichere Altersvorsorge, die Mitarbeiterbindung und Produktivität der Unternehmen sowie als Anreizsystem für die Start-up-Szene bliebe damit unausgeschöpft.

Vor diesem Hintergrund laden der Bundesverband Deutsche Startups, der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung AGP und der Dachverband der deutschen Führungskräfteverbände ULA ein, gemeinsam mit Experten aus dem Deutschen Bundestag zu diskutieren, wie Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland gestärkt werden können und wie das Fondsstandortgesetz dazu noch beitragen kann.

 

Weiterführende Informationen:

Gemeinsame Presseerklärung von AGP, Startup-Verband und ULA

ULA-Stellungnahme zum BMF-Referentenentwurf des Fondsstandortgesetz – FoG