Quote im Aufsichtsrat: Führungskräfte fordern Ende der Blockade
Die Führungskräftevereinigung ULA fordert eine rasche Verabschiedung des Gesetzentwurfs über eine Geschlechterquote im Aufsichtsrat. „Das Argument, eine Quote im Aufsichtsrat könne die Konjunktur gefährden, ist nicht nur polemisch. Es ist auch sachlich unzutreffend“, betont ULA-Hauptgeschäftsführer Ludger Ramme.
Schon heute erschwert die demografische Lage in vielen Branchen die Besetzung von Fach- und Führungspositionen. Dazu Ramme: „Es ist daher unverzichtbar, das vorhandene Potenzial bei erwerbstätigen Frauen besser auszuschöpfen als bislang.“ Die ULA verspricht sich von der Quote eine deutliche Signalwirkung und einen Impuls, der die bereits angelaufenen Veränderungen in den Unternehmen beschleunigen soll. Die angestrebte Höhe von 30 Prozent ist anspruchsvoll, aber mit angemessenen Bemühungen auch erreichbar.
Auch aus Sicht der ULA besteht noch Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Dieser betrifft jedoch nicht die grundsätzliche Zielrichtung, sondern dessen langfristige Wirksamkeit. „Für die ULA ist eine Quote nicht Zweck an sich, sondern nur Mittel zum Zweck“, erläutert Ludger Ramme. „Um dies zu verdeutlichen, schlagen wir vor, die Quote bereits im Gesetz zeitlich zu befristen, zum Beispiel auf die Dauer von drei Amtsperioden von Aufsichtsräten.“ Stelle sich nach Ablauf dieser Frist heraus, dass die gesetzten Ziele erreicht wurden, könne die Quote entfallen, ohne dass es eines weiteren Zutuns des Gesetzgebers bedürfe.
Europäische Rechtsformen wie die SE wirksamer in das Gesetz einbeziehen
Des Weiteren sollten auch Europäische Gesellschaftsrechtsformen wie die Europäische Gesellschaft (SE) wirksamer in das Gesetz einbezogen werden. Anstelle einer gesetzlichen Geschlechterquote ist für sie im Gesetzentwurf nur eine „Soll-Bestimmung“ vorgesehen. ULA-Hauptgeschäftsführer Ramme kritisiert dies: „Dadurch werden den Unternehmen Ausweichreaktionen ermöglicht, die nicht nur das Ziel einer Geschlechterquote unterlaufen, sondern auch das erreichte Niveau der Arbeitnehmermitbestimmung gefährden können.“