Rechtstipp: Wann ist eine Kündigungsfrist zu lang?

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Wird die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers wesentlich über die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist hinaus verlängert, kann darin eine unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer liegen, obwohl die gleiche Frist für Kündigungen des Arbeitgebers gilt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Eine wesentliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist müsse unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls darauf geprüft werden, ob sie für den Arbeitnehmer eine unangemessene Beschränkung der beruflichen Bewegungsfreiheit darstellt.

Trotz der beiderseitigen Verlängerung der Kündigungsfrist sah das BAG in diesem Fall eine solche unausgewogene Gestaltung der Vertragsbedingungen. Der Nachteil für den Arbeitnehmer sei auch nicht nicht durch die vorgesehene Gehaltserhöhung aufgewogen worden, zumal die Zusatzvereinbarung das Vergütungsniveau langfristig einfror.

Praxistipp des ULA-Mitgliedsverbands VAA

Grundsätzlich gilt: Lange Kündigungsfristen können zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, wenn sie für beide Seiten gelten. Die Entscheidung des BAG zeigt allerdings, dass für diesen Grundsatz Ausnahmen zugunsten der Arbeitnehmer gelten können, wenn diese andernfalls unangemessen benachteiligt werden.

(Quelle: VAA-Newsletter, November 2017)