Stellungnahme zum Referenten-Entwurf eines RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
Der Führungskräfteverband ULA hat aus Anlass der ministeriellen Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stellung (am 20. Januar 2014) zum Referenten-Entwurf eines RV-Leistungsverbesserungsgestzes genommen:
Der Führungskräfteverband ULA bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf überwiegend kritisch. Auf grundsätzliche Zustimmung stoßen zwar
- die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und
- die Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen an die demografische Entwicklung (Anhebung bzw. Flexibilisierung des Reha-Deckels).
Dafür lehnt der Verband die finanziell bedeutsamsten Bestandteile der Reform ab und zwar
- die abschlagsfreie vorgezogene Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren (auch in der jetzt vorgesehenen Ausgestaltung, die einen mittel- bis langfristigen Wiederanstieg dieser Altersgrenze auf 65 Jahre vorsieht) sowie
- die Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Mütter-Rente).
Zwar teilt die ULA die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die gesetzliche Rentenversicherung in der Finanz- und Wirtschaftskrise bewährt habe, und ebenso die Aussage, dass daraus kein Stilstand resultieren sollte. Allerdings weisen die Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung daraus zieht, aus ULA-Sicht in die falsche Richtung
Aus der Begründung
- Zu hohe Zukunftslasten für die umlagefinanzierte Rentenversicherung
- Schädliches arbeitsmarktpolitisches Signal
- Neue Formen der Ungleichbehandlung von Versichertengruppen
- Höhere Ausgaben für Mütterrenten sozialpolitisch fragwürdig
- Generelle Kritik an Finanzierung von Mehrausgaben aus Beitragsmitteln
- Schädigung der kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Vorsorge