Stellungnahme zum Referenten-Entwurf eines RV-Leistungsverbesserungsgesetzes

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Der Führungskräfteverband ULA hat aus Anlass der ministeriellen Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stellung (am 20. Januar 2014) zum Referenten-Entwurf eines RV-Leistungsverbesserungsgestzes genommen:

Der Führungskräfteverband ULA bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf überwiegend kritisch. Auf grundsätzliche Zustimmung stoßen zwar

  • die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und
  • die Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen an die demografische Entwicklung (Anhebung bzw. Flexibilisierung des Reha-Deckels).

Dafür lehnt der Verband die finanziell bedeutsamsten Bestandteile der Reform ab und zwar

  • die abschlagsfreie vorgezogene Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren (auch in der jetzt vorgesehenen Ausgestaltung, die einen mittel- bis langfristigen Wiederanstieg dieser Altersgrenze auf 65 Jahre vorsieht) sowie
  • die Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Mütter-Rente).

Zwar teilt die ULA die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die gesetzliche Rentenversicherung in der Finanz- und Wirtschaftskrise bewährt habe, und ebenso die Aussage, dass daraus kein Stilstand resultieren sollte. Allerdings weisen die Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung daraus zieht, aus ULA-Sicht in die falsche Richtung

Aus der Begründung

  • Zu hohe Zukunftslasten für die umlagefinanzierte Rentenversicherung
  • Schädliches arbeitsmarktpolitisches Signal
  • Neue Formen der Ungleichbehandlung von Versichertengruppen
  • Höhere Ausgaben für Mütterrenten sozialpolitisch fragwürdig
  • Generelle Kritik an Finanzierung von Mehrausgaben aus Beitragsmitteln
  • Schädigung der kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Vorsorge