Steuerbescheid prüfen: So geht’s!

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In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Wenn das Finanzamt etwas geändert oder Ausgaben nicht anerkannt hat, finden Sie in den Erläuterungen zum Steuerbescheid die entsprechenden Anmerkungen des Sachbearbeiters dazu. Wenn die Änderung aus Ihrer Sicht nicht berechtigt ist, können Sie Einspruch einlegen.

Manchmal helfen aber die Erläuterungen zum Steuerbescheid nicht weiter und eine Abweichung ist auch nach Überprüfung der einzelnen Werte nicht nachvollziehbar. Dann sollten Sie ebenfalls Einspruch einlegen und sich vom Finanzamt die Differenz erklären lassen.

Der Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag bietet eine ausführliche Checkliste für die Prüfung des Steuerbescheids an. Das Dokument können Sie hier kostenlos herunterladen.


www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.