Steuertipp: Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie?

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In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass Sie

  • außerhalb des Ortes Ihrer Hauptwohnung an einer ersten Tätigkeitsstätte beschäftigt sind und
  • am Beschäftigungsort (Ort der ersten Tätigkeitsstätte) wohnen.

Dann sind in der Steuererklärung als Werbungskosten abziehbar:

  • Fahrtkosten,
  • (zeitlich befristet) Pauschbeträge für Verpflegung,
  • Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie
  • Umzugskosten.

Diese Kosten tragen Sie auf Seite 3 der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Dort geben Sie bitte auch steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers an, die Ihre Werbungskosten entsprechend mindern.


www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn