Steuertipp: Heimkosten der Eltern geltend machen

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In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

In diesem Fall umfassen die als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art zu berücksichtigenden krankheitsbedingten Mehrkosten nicht nur die Aufwendungen für Pflege und ärztliche Hilfe, sondern auch die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die bei einem Heimaufenthalt in der Regel erheblich höher liegen als die dafür üblichen Kosten bei einem Verbleib im eigenen Haushalt. Ein Wahlrecht haben Sie nicht.

Wie viel Unterhalt muss ein Kind zahlen?

Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2002 müssen unterhaltspflichtige Kinder keine spürbare und dauerhafte Senkung ihrer Lebensverhältnisse hinnehmen. Die Unterhaltsberechnung erfolgt daher nach diesen Grundsätzen:

  • Eltern können nur den Unterhalt fordern, der ihrer Lebensstellung angemessen ist. Deshalb wird zunächst der Lebensbedarf der Eltern ermittelt.
  • Die Eltern müssen erst ihre eigenen finanziellen Mittel ausgeschöpft haben. Nur soweit der Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann, sind Eltern unterhaltsbedürftig.
  • Ob und in welchem Umfang Kinder den Unterhaltsbedarf ihrer Eltern decken müssen, hängt von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Neben dem Unterhaltsbedarf und der Bedürftigkeit der Eltern muss daher auch die Leistungsfähigkeit der Kinder geprüft werden.


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Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn