Vorsorge & Finanzen
Die soziale Sicherung von Führungskräften beruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Sozialversicherung, betrieblichen Sicherungssystemen sowie der privaten Vorsorge.
Dies betrifft die Absicherung im Alter, gegen das Risiko der Erwerbsminderung oder längere Erkrankungen sowie gegen Arbeitslosigkeit oder die Absicherung von Hinterbliebenen. Grundsätzlich unterscheidet sich dies nicht von der seit langem empfohlenen Absicherungsstrategie für alle übrigen Beschäftigten.
Allerdings spielen bei Führungskräften die kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Vorsorgesysteme traditionell eine besonders wichtige Rolle. Wichtigstes Anliegen für eine funktionierende Vorsorgeplanung von Führungskräften ist daher Stabilität und Planbarkeit im Zusammenspiel und bei der Abgrenzung der drei Systeme.
Beitragsbemessungsgrenzen als Ausdruck der Eigenverantwortung
Eine wichtige Rolle spielen hier Beitragsbemessungsgrenzen. Sie bewirken, dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe keine Beiträge mehr erhoben und die darüber liegenden Einkommen eigenverantwortlich abgesichert werden müssen. Die ist aus Sicht der ULA auch sinnvoll.
Soziale Sicherungssysteme, die auf einer Pflichtmitgliedschaft beruhen, bedürfen einer besonderen rechtlichen Begründung. In einem System, in dem die Höhe von Entgeltersatzleistungen (Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) stark durch die Höhe der eingezahlten Beiträge bestimmt ist, sollten weder Beiträge noch Leistungsansprüche unbegrenzt ansteigen. Weit überdurchschnittlich hohe Leistungen wären in einem umlagefinanzierten System sozialpolitisch nur schwer zu begründen. Sie würden auch den Faktor Arbeit belasten und qualifizierte Arbeit unnötig verteuern.
Speziell im Bereich der Altersvorsorge haben Führungskräfte und ihre Arbeitgeber die ihnen übertragene Verantwortung daher in produktiver Weise und mit guten Resultaten angenommen. Sie ihre betrieblichen Vorsorgesysteme so ausgerichtet, dass auch mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ein angemessenes Alterseinkommen erzielt werden kann.
Alterssicherung über drei Säulen erfordert Planungssicherheit
Allerdings bedürfen diese Systeme auch einer langfristigen Planungssicherheit. Plötzliche Eingriffe in die Berechnungsgrundlagen, können schweren Schaden anrichten. Die jährliche Dynamisierung dieser Grenze an Hand der allgemeinen Einkommensentwicklung unterstützt hingegen diese Planungssicherheit und ist auch verteilungspolitisch sinnvoll. Hält das Einkommen einer Führungskraft mit der allgemeinen Einkommensentwicklung schritt, bleiben die Anteile des beitragsfreien und beitragspflichtigen Einkommens stets gleich groß.
Darüber hinaus hat in den letzten Jahren die Bedeutung der privaten Altersvorsorge zugenommen. Eine wichtige Ursache dafür ist, dass das Leistungsniveau aus betrieblichen Versorgungszusagen, auch unter dem Einfluss des internationalen Wettbewerbs, internationaler Bilanzierungsvorschriften und zuletzt in Folge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank sukzessive abgenommen hat – bei gleichzeitig steigendem Eigenanteil der Arbeitnehmer, insbesondere durch Entgeltumwandlung oder Modelle einer aufgeschobenen Vergütung (Deferred Compensation).
Somit betrachtet die ULA auch eine zusätzliche private Altersvorsorge – oder alternativen Formen der Vermögensbildung – als unverzichtbare Ergänzung der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung.
Die ULA setzt sich in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Regelungen über Betriebrenten für eine Erhaltung wirksamer Schutz- und Sicherungsstandards ein. Im Steuerrecht spricht sie sich dafür aus, möglichst alle Dotierungen und Beitragszahlungen steuerfrei zu stellen und erst die Renten zu besteuern. Ziel ist demnach eine durchgängige nachgelagerte Besteuerung.
Duales System in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten
Im Recht der Kranken- und Pflegeversicherung ist neben der Beitragsbemessungsgrenze eine weitere Besonderheit zu beachten: Die Versicherungspflichtgrenze. Diese verschafft ihnen seit vielen Jahrzehnten effektiv eine Wahlfreiheit zwischen einer gesetzlichen und privaten Absicherung.
Die ULA spricht sich dafür aus, dieses historisch gewachsene „duale System“ zu erhalten und lehnt einen Übergang zu einer Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung ab. Angesichts der bevorstehenden demografischen Entwicklung sieht die ULA aber die Bildung von Altersrückstellungen für künftige altersbedingte Ausgabenanstiege weiterhin als sinnvollen Ansatz an. Auch bei schrumpfender Bevölkerung werden in der privaten Krankenversicherung künftige Beitragszahler weit weniger belastet als in der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Form der Solidarität zwischen den Generationen bereichert und stabilisiert das Gesundheitssystem insgesamt. Ein Abbau dieser Vielfalt und ein Übergang zu einem rein umlagefinanzierten System für die Gesamtbevölkerung würde diesen Vorteil verspielen und das Gesamtsystem anfälliger und instabiler machen.
Grundsatzpositionen zur Steuerpolitik
Neben den Interessen der Mitglieder als Beitragszahler und versicherte vertritt die ULA auch ihre steuerpolitischen Interessen. Direkte Steuern wie die Lohn- und Einkommensteuer stehen dabei im Vordergrund.
Übergeordnetes politisches Ziel ist ein einfaches und transparentes Steuersystem.
Im Hinblick auf die Bundestagswahl 2017 erwartet die ULA von der künftigen Bundesregierung einen ehrgeizigen Zeitplan für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags zur Einkommenssteuer. Eine schrittweise Abschaffung mit sofortigem Beginn und definiertem Endtermin wäre ein richtiger Schritt.
Die ULA empfiehlt der Bundesregierung eine wirksame Indexierung der Eckwerte des Steuertarifs. Hierfür bieten sich entweder die allgemeine Preisentwicklung, die Reallohnentwicklung oder eine Kombination beider Parameter an.