ULA-Vorschläge für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand und weitere Reformen im Betriebsrentenrecht

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Die ULA begrüßt die Absicht der Bundesregierung, noch vor Ende 2014 weitere Schritte zur Verwirklichung einer „Flexi-Rente“ zu unternehmen. Sie spricht sich für eine ganzheitlich angelegte Reform aus, die neben Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch dem Reformbedarf im Betriebsrentenrecht umfassend Rechnung trägt.

In Bezug auf die Flexi-Rente spricht sich die ULA für eine deutliche Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente sowie für ein wesentlich feiner ausdifferenziertes System von Teilrenten aus.

Daneben fordert die ULA, anknüpfend an die Ankündigung im Koalitionsvertrag, gezielte Maßnahmen für eine Stärkung sowie für eine höhere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.

+ Ein „Opting-Out“ (das heißt eine automatisierte Durchführung von Entgeltumwandlung, der Arbeitnehmer aber widersprechen können) ist aus Sicht der ULA ein vielversprechender Ansatz.

+ Im Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung besteht mittlerweile deutlicher Reformbedarf. Bei arbeitgeberfinanzierten Varianten muss sichergestellt werden, dass der finanzielle Aufwand in der Dotierungsphase vollständig steuerlich berücksichtigt wird. Daneben spricht sich die ULA für eine Flexibilisierung der jahresbezogenen Freibeträge für die Entgeltumwandlung aus.

+ Im Sinne einer größtmöglichen Rechtsklarheit und Planungssicherheit sollten außerdem die Vorgaben der jüngst verabschiedeten EU-Mobilitätsrichtlinie, die insbesondere die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Betriebsrentenrechts betreffen, zügig umgesetzt werden

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