VAA-Rechtstipp: Betriebsrat muss seine Teilnahme an Personalgespräch nicht ankündigen

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Ein Arbeitgeber darf die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Personalgespräch nicht von einer entsprechenden Vorankündigung abhängig machen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.