Zum Tag gegen Homo-, Bi-, und Transphobie: Vielfalt ist der Schlüssel zur Digitalisierung
„Der internationale Tag gegen Homo- Trans*- Bi- und Interphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai ist Chance und Verpflichtung für die deutsche Wirtschaft“, erklärt Matthias Weber, Vorsitzender des Berufsverbands Völklinger Kreis, der schwule Führungskräfte und Selbständige vertritt. „Gelebte Vielfalt und Diversität eröffnen Unternehmen neue Möglichkeiten, schaffen Raum für Innovation und Fortschritt.“
Gerade bei Jugendlichen, Schüler_innen und vor allen Dingen bei jungen Menschen in der Berufsausbildung gibt es in der Schule und am Arbeitsplatz Ausgrenzung und Benachteiligung. „Herablassende Sprüche im Job sind auch heute noch Realität für viele schwule, bi- und transsexuelle Männer. Zu viele verstecken deshalb Teile ihrer Identität oder verstellen sich noch, wie wir aus den Biographien unseres großen Netzwerks wissen“, fasst Matthias Weber zusammen. „Um Homo- und Transfeindlichkeit im Beruf abzubauen, braucht es eine Strategie für die Wertschätzung von Vielfalt in den Unternehmen und gelebten Respekt für alle Mitarbeitenden eines Unternehmens.“ Mitarbeitende verschiedenen Alters, Geschlechts, Herkunft, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung und Identität machten den größten Wert eines Unternehmens aus. Dies gelte es, vor allen Dingen am IDAHOBIT, nochmals in den Vordergrund zu stellen und darauf hinzuweisen, dass längst nicht Gleichberechtigung erreicht sei.
Weber sieht vor allem die Arbeitgeber in der Pflicht, Orte ohne Diskriminierung zu schaffen. „Für eine ständig und schnell veränderte, international vernetzte Arbeitswelt braucht man unterschiedliche Köpfe, die zusammenarbeiten und ein Klima des gegenseitigen Respekts, um für neue, junge, kreative Mitarbeitende attraktiv zu sein.“ Dies gelte gerade auch für mittelständische Unternehmen.
Alf Spröde, VK-Vorstand für Politik, ergänzt die rechtlichen Forderungen: „Die Rechte für LGBTI sollten dauerhaft durch die Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz festgeschrieben werden. Besonders im Transsexuellen-Recht hat die Bundesregierung allerdings selbst noch Nachholbedarf. Der aktuelle Entwurf widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung jedes Menschen. Dieses Gesetz ist eine Blamage.“